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Der Klassiker - All Inklusiv

Bei dieser Variante beauftragt der Kunde als Energienehmer, also zum Beispiel Ihr Unternehmen, den Contractor (also ein Energiedienstleistungs- unternehmen, kurz EDU), das ihm Nutzenergie in Form von Wärme, Kälte, Strom oder ähnlichem liefern soll. Zu diesem Zweck plant, baut, finanziert, betreibt und wartet der Contractor eine Energieerzeugungsanlage und eventuell auch periphere Anlagen auf sein Risiko. Diese Anlage verbleibt im Eigentum des Contractors. Der Kunde stellt dem Contractor für die Dauer des Vertrages entsprechende Räumlichkeiten und Rechte (Wegerecht, Grunddienstbarkeit et cetera) meist gegen Berechnung einer Miete oder Pacht zur vertraglichen Nutzung zur Verfügung. Die Preise für die Nutzungsenergielieferung sind projektbezogen kalkuliert und werden in der Regel aufgeteilt in einen Grund-, einen Arbeits- und eventuell noch einen Messpreis. Dabei sind im Grundpreis die verbrauchsunabhängigen Bestandteile enthalten, die die Betriebsbereitschaft der Anlage sicherstellen, zum Beispiel Investition, Wartung, Reparatur, Verwaltung und Versicherung. Der Arbeitspreis umfasst die verbrauchsgebundenen Kosten für Brennstoffe und Stromverbrauch. Der Messpreis, der Zählerkosten, Abrechnung und Eichkosten enthält, kann entweder separat berechnet werden oder bereits im Grundpreis enthalten sein. Die für die Wärme vereinbarte Vergütung ist nicht abhängig von der mit der Energieerzeugungsanlage erzielten Primärenergieeinsparung. 

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